Regelmäßige Ansichtskontrollen und deren Dokumentation sind von Ihnen zweimal pro Jahr (einmal im Frühjahr („belaubter“ Zustand und einmal im Herbst / „unbelaubt“) durchzuführen.
Die Ansichtskontrollen umfassen insbesondere alle nicht-kleingartenüblichen Bäume (also insbesondere alle sogenannten
Waldbäume, die kein Obst oder Früchte tragen, wie z. B. Pappeln, Birken, Weiden sowie alle Nadelbäume).
Mit der Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Ansichtskontrollen kommen wir unserer Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem/den Eigentümer/n der Grundstücke nach und Schäden z.B. durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume sollen bestmöglich vermieden werden.
Ziel ist, Sie über die kleingartenrechtlichen Zusammenhänge in Bezug auf
die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aufzuklären.
Das beiliegende Merkblatt enthält die Vorbereitung der von Ihnen einzureichenden Unterlagen zur Einholung der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer (sog. „Bauantrag“). (Download)
Bundes-, Landesgesetze und Verordnungen
- Das Bundeskleingartengesetz,
- Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin
(Baumschutzverordnung – BaumSchVO) - Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln)
- Verwaltungsvorschriften für die Ermittlung der Entschädigung bei Räumung von landeseigenen kleingärtnerisch genutzten Grundstücken
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundes Naturschutz Gesetz – BNatSchG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) siehe auch Verbrennen von Gartenabfällen
- BGB §910 (Überhänge) siehe auch „Überhang und Überwuchs – Was gilt für Bäume im Nachbarrecht„
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundes Naturschutz Gesetz – BNatSchG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) siehe auch Verbrennen von Gartenabfällen
- BGB §910 (Überhänge) siehe auch „Überhang und Überwuchs – Was gilt für Bäume im Nachbarrecht„
- Kleingartenentwicklungsplan Berlin 2030
Anhang: Liste der Kleingartenkolonien
- Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Übertragungen der Geflügelpest (Stand: Januar 2022) (Download)
- Antrag auf Registrierung als Geflügel- oder Taubenhalter/in im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand: Januar 2022) (Download)
Wann muss der Waseerzähler ausgetauscht werden ?
- Alle 6 Jahre muss der Wasserzähler ausgetauscht werden oder
wenn mehr als 500 m3 verbaucht wurden(gilt nicht mehr laut Eichverordung).
Checkliste: 1 Abrechnung/Wasserablesung
In der Regel wird im Juni die erste Abrechnung fällig. Die Abrechnung erhält unter anderem den Gruppenbeitrag und das verbrauchte Wasser. Die zweite Abrechnung/Ablesung wird Ende Oktober durchgeführt. Der Termin der Abrechnung/Ablesung wird spätestens in der Gruppenversammlung bzw. nach Festlegung durch den Unterbezirk bekanntgegeben. Zusätzlich Erfolgt kurzfristig eine Erinnerung an den Termin. Folgende Aktionen sind notwendig:- Zum Termin wird – in der Regel durch den Kassierer – der Zählerstand der Hauptwasser-Uhr abgelesen.
- Jeder Pächter übermittelt den Zählerstand seiner Wasseruhr. Am einfachsten ist es, ein Foto von der Wasseruhr anzufertigen. Auf dem Foto soll das Zählwerk (Wasserstand), das Eichdatum ( Jahreszahl neben der Metrologiekennzeichnung im nachfolgenden Bild) und die Zählernummer (Identifikationsnummer im nachfolgenden Bild) zu erkennen sein.
- Das Foto bitte am selben Tag spätestens um 15.00 Uhr an den Kassierer per E-mail senden. Alternativ können die Daten auch per Telefon durchgegeben werden.
- Der Zählerstand kann bei Verhinderung vorher (z.B. am Tag davor) an den Kassierer gesendet werden. Wichtig ist nur, dass ab dem Zeitpunkt an dem der Zählerstand abgelesen wurde bis zum Stichtag kein Wasser verbraucht wird (z.B. durch automatische Bewässerung).
- Nachdem alle Zählerstände gesammelt sind, wird vom Kassierer für jeden Pächter eine Rechnung erstellt und per e-mail an den Pächter gesendet.
- In der Rechnung ist das Zahlungsziel enthalten. In der Regel wird eine Frist von 7 Wochentagen zur Begleichung der Rechnung gewährt. Wird die Frist überschritten, kann der Kassierer einen Säumniszuschlag von 25€ verlangen.
- Nachdem alle Zahlungen bezahlt sind, erzeugt der Kassiere eine Abrechnung für den Unterbezirk und überweist den entstanden Betrag.
Checkliste: Ausbauen der Wasseruhr
Wenn das Wasser abgestellt wird – in der Regel in der letzten Oktoberwoche – muss der Wasserzähler ausgebaut werden. Hierbei ist folgendermaßen vorzugehen:- Abstellen der Wasserzufuhr (entfällt, wenn die Hauptleitung bereits abgestellt ist).
- Entlüften der Leitung: Hierzu werden alle Wasserhähne geöffnet. Insbesondere den Ablaufhahn an der tiefsten Stelle öffnen.
- Ausbau der Wasseruhr.
- Am einfachsten ist es nun ein Foto von der Wasseruhr anzufertigen. Auf dem Foto soll das Zählwerk (Wasserstand), das Eichdatum (Jahreszahl neben der Metrologiekennzeichnung im nachfolgenden Bild) und die Zählernummer (Identifikationsnummer im nachfolgenden Bild) zu erkennen sein. Das Foto bitte umgehend jedoch spätestens um 15.00 Uhr am Stichtag an den Kassierer per E-mail senden.
- Öffnen der Wasserzufuhr (nur wenn die Hauptleitung bereits abgestellt ist). Ansonsten muss gewartet werden bis das Wasser abgestellt wurde. (Also zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal wiederkommen). Dieser Schritt ist wichtig, damit Restwasser in der Leitung abfließen kann.
Es ist zwar selten, aber doch nicht unwahrscheinlich: Es finden sich zwei, die ihren Garten tauschen möchten. Z.B. ist dem Einen sein Garten zu groß und dem Anderen zu klein.
In diesem Fall muss der Eigentümer sein OK dazu geben. Es muss also ein Brief an den Bezirk Berlin geschrieben werden:
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V.
Steglitzer Damm 117
12169 Berlin
Im Brief sollten die
- Tauschpartner inklusive email Adresse , Anschrift und Telefonnummer,
- Welche Parzellen getauscht werden,
- und das Datum an dem getauscht werden soll
enthalten sein.
Es ist auch sinnvoll den Gruppenleiter und den Unterbezirk zu informieren, denn sie müssen dem Tausch ebenfalls zustimmen.
Eine Vorlage im Word-Format ist unter Tausch-Vorlage.doc vorhanden.
Vorab kann der Brief an
info@blw-b.de,
ubz_charlottenburg@t-online.de
und
bahnlandwirtschaft.gruppe2@gmail.com
gesendet werden.
Und nicht vergessen:
Damit sich hinterher niemand übervorteilt fühlt, muss der Wert der Gärten ermittelt werden. Folgende Wertermittler stehen laut Unterbezirk zur Verfügung:
- Herr Stanitz: wertermittlung-stanitz@kabelmail.de (Tel: 0162432 35 90)
oder - Herr Scharfenberg: gs.blues@t-online.de (Tel: 0159 045 641 01)
Die Wertermittlung ist mit Kosten verbunden und sollte nur nach Zustimmung vom Bezirk-Berlin erfolgen.
Ursprünglich wurden Waschbären in Pelztierfarmen gehalten. Einige Tiere sind ausgebüxt und mittlerweile in ganz Deutschland verbreitet. Eine Meldepflicht von Waschbären gibt es nicht.
Bei Problemen mit Waschbären gibt es eine Vielzahl von Ratgebern. Zu den wichtigsten gehören:
- Der Waschbär von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie
- Waschbär – Kleinbär mit Banditenmaske vom NABU Landesverband Berlin.
Da immer mehr Probleme mit Waschbären auftreten, sind die Schonzeiten aufgehoben (siehe Verordnung). Die Jagd auf Waschbären kann jedoch nur durch Fachpersonal erfolgen. In der Regel ist ein friedliches Miteinander gegenüber der Jagd vorzuziehen.
