Allgemeines

 Nachdem ein Garten gekündigt wird – entweder seitens des Pächters oder von der Bahn-Landwirtschaft -, wird der Garten abschätzt:

  • Die Kosten für die Abschätzung beträft 140 € und ist vom Pächter zu tragen.
  • Lauben unabhängig von der Bauform (Holz- oder Steinlauben) müssen in die Schätzung miz einbezogen werden (siehe  2001-02-02 Protokoll der Gruppenleitersitzung).