Mein Garten
Kundigung und neuer Pachter
- Der Pächter kann nicht entscheiden, wer als Nachfolger eingesetzt wird. Eine Ausnahme ist, wenn der Garten an Kinder oder Enkelkinder vererbt werden. Ansonsten wird eine Lenkungsgruppe bestehend aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und der zuständige Gruppenleiter gebildet, der einen Nachfolger vorschlägt (siehe auch Jahreshaupversammlung 2023 TOP 2).
Worauf muss geachtet werden !
- Müllentsorgung hinter den Zäunen zieht eine sofortige Kündigung nach sich (siehe 2005-11-18 – Protokoll der Gruppenleitersitzung).
- Aufgrund der neuen Baumschutzverordnung ist durch den Bezirk verfügt worden, sämtliche Waldbäume –
kleiner 80cm Umfang in 1,3m Höhe zu entfernen. Das Anpflanzen von Waldbäumen ist nicht
gestattet (siehe 2004-11-19 – Protokoll der Gruppenleitersitzung). - Koniferen als Heckenpflanzung können auf den Parzellen verbleiben, müssen aber auf 1,25m (Zaunhöhe)
beschnitten werden, in kleinen Gruppen gepflanzt wird eine maximale Höhe von 2,5m zugelassen (siehe 2004-11-19 – Protokoll der Gruppenleitersitzung). - Sichtblenden zwischen den Parzellen sind laut Pachtvertrag nicht gestattet. Strohmatten müssen
umgehend entfernt werden (siehe 2004-08-06 – Protokoll der Gruppenleitersitzung). - Die Wege vor den Parzellen sind grundsätzlich durch die Pächter zu pflegen (siehe 2004-08-06 – Protokoll der Gruppenleitersitzung).
- Die Ruhezeiten sind Montag bis Samstag von 13 bis 15 Uhr und Sonntag ganztägig. (siehe 2003-07-23 – Protokoll der Gruppenleitersitzung).
- Nach §13 der Gartenordnung dürfen Kleintiere nur in Gehegen und mit Zustimmung des Vorstandes sowie der Nachbarn gehalten werden. Es ist zu verhindern, dass durch die Tierhaltung eine Gefährdung oder Belästigung (Geruch/Lärm) der anderen Gartennutzer entsteht (siehe auch 2018-02-04 Grp02 – Gruppenvesammlung).
- Es wird auch darauf hingewiesen, die Böschungen sauber zu halten und Rückschnitte von Sträuchern und Bäumen vorzunehmen (siehe auch 2018-02-04 Grp02 – Gruppenvesammlung).
- Feste Swimmingpools sind genehmigungspflichtig. Sie können künftig 4m Durchmesser haben. Planschbecken mit max. 2 m Durchmesser sind nicht genehnigungspflichtig. (siehe Gruppenversammlung 16.02.2008)
- Terassen oder Wegflächen dürfen nicht mit geschüttetem Beton angelegt werden. (siehe Gruppenversammlung 16.02.2008)
- Gemauerte Grilleinrichtungen sind nicht gestattet. Dies gilt auch für Grills aus Betenfertigteilen. Bestehende sind zu entfernen oder als Pflanzschalen umzufunktionieren. (siehe Gruppenversammlung 16.02.2008)
