Allgemeines

 Jeder Pächter ist verpflichtet, 6 Stunden im Jahr Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit kann um 1 Stunde gesenkt werden, wenn an der Hauptversammlung teilgenommenen wird. Es wurde außerdem der Vorschlag gemacht, die Teilnahme an der Gruppenversammlung in der Berechnung zu berücksichtigen.

Die verbleibende Gemeinschaftsarbeit kann

  • durch vom Unterbezirk Charlottenburg angekündigte Arbeiten erbracht oder
  • durch notwendige Arbeiten in der Gartenkolonie geleistet werden, sofern Arbeiten vorhanden sind.

Alle Arbeiten sind vorher mit dem Gruppenleiter abzusprechen und zu dokumentieren (Zeit und durchgeführte Arbeiten, Unterschriften der Pächter). Für die Dokumentation sind Bilder vor und nach der Arbeit anzufertigen.

Verfahrenswise

Pächter sind durch Bekanntgabe zur Gemeinschaftsarbeit einzuladen. Erscheint ein Pächter nicht oder wird auch kein Ersatz gestellt, ist ein Betrag von 25€/h von dem Pächter zu zahlen.

Es erfolgt ein Anschreiben des Gruppenleiters an den Pächter mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Danach erfolgt eine schriftliche Erinnerung ohne weitere Kosten mit einer Kopie an den Hauptkassierer. Dieser mahnt den Pächter schriftlich an. Nach der 3. Mahnung erfolgt die fristlose Kündigung des Pachtvertrags (siehe auch 2011-07-11 UBZ – Vorgehensweise bei der Abwesenheit zum Wasser u. Strom ablesen-sowie beim nicht Erscheinen zur Gemeinschaftsarbeit).