Rund ums Wasser
Wann muss der Waseerzähler ausgetauscht werden ?
- Alle 6 Jahre muss der Wasserzähler ausgetauscht werden oder
wenn mehr als 500 m3 verbaucht wurden.(gilt nicht mehr laut Eichverordung)
Der Pächter wird bei der Ermittlung der Wasserkosten (in der Regel bei der 2. Ablesung) darüber informiert, wenn der Wasserzähler ersezt werden muss.
Checkliste: 1 Abrechnung/Wasserarablesung
In der Regel wird im Juni die erste Abrechnung fällig. Die Abrechnung erhält unter anderem den Gruppenbeitrag und das verbrauchte Wasser.
Der Termin der Abrechnung/Ablesung wird spätestens in der Gruppenversammlung bzw. nach Festlegung durch den Unterbezirk bekanntgegeben. Zusätzlich Erfolgt kurzfristig eine Erinnerung an den Termin.
Folgende Aktionen sind notwendig:
- .Zum Termin wird – in der Regel durch den Kassierer – der Zählerstand der Hauptwasser-Uhr abgelesen.
- Jeder Pächter übermittelt den Zählerstand seiner Wasseruhr. Am einfachsten ist es, ein Foto von der Wasseruhr anzufertigen. Auf dem Foto soll das Zählwerk (Wasserstand), das Eichdatum ( Jahreszahl neben der Metrologiekennzeichnung im nachfolgenden Bild) und die Zählernummer (Identifikationsnummer im nachfolgenden Bild) zu erkennen sein. Die Wasserzähler sind genau abzulesen, da sonst der Wasserschwund nicht feststellbar ist (siehe auch 2000-11-17 – Protokoll der Gruppenleitersitzung).
- Das Foto bitte am selben Tag spätestens um 15.00 Uhr an den Kassierer per E-mail senden. Alternativ können die Daten auch per Telefon durchgegeben werden.
- Der Zählerstand kann bei Verhinderung vorher (z.B. am Tag davor) an den Kassierer gesendet werden. Wichtig ist nur, dass ab dem Zeitpunkt an dem der Zählerstand abgelesen wurde bis zum Stichtag kein Wasser verbraucht wird (z.B. durch automatische Bewässerung).
- Nachdem alle Zählerstände gesammelt sind, wird vom Kassierer für jeden Pächter eine Rechnung erstellt und per email an den Pächter gesendet.
- In der Rechnung ist das Zahlungsziel enthalten. In der Regel wird eine Frist von 7 Wochentagen zur Begleichung der Rechnung gewährt. Wird die Frist überschritten, kann der Kassierer einen Säumniszuschlag von 25€ verlangen.
- Nachdem alle Zahlungen bezahlt sind, erzeugt der Kassiere eine Abrechnung für den Unterbezirk und überweist den entstanden Betrag.
Checkliste: Ausbauen der Wasseruhr
Wenn das Wasser abgestellt wird – in der Regel in der letzten Oktoberwoche – muss der Wasserzähler ausgebaut werden.
Hierbei ist folgendermaßen vorzugehen:
- Abstellen der Wasserzufuhr (entfällt, wenn die Hauptleitung bereits abgestellt ist).
- Entlüften der Leitung: Hierzu werden alle Wasserhähne geöffnet. Insbesondere den Ablaufhahn an der tiefsten Stelle öffnen.
- Ausbau der Wasseruhr.
- Am einfachsten ist es nun ein Foto von der Wasseruhr anzufertigen. Auf dem Foto soll das Zählwerk (Wasserstand), das Eichdatum ( Jahreszahl neben der Metrologiekennzeichnung im nachfolgenden Bild) und die Zählernummer (Identifikationsnummer im nachfolgenden Bild) zu erkennen sein. Das Foto bitte innerhalb einer Woche an den Kassierer per E-mail senden. Alternativ können die Daten auch per Telefon durchgegeben werden.
- Öffnen der Wasserzufuhr (nur wenn die Hauptleitung bereits abgestellt ist). Ansonsten muss gewartet werden bis das Wasser abgestellt wurde. (Also zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal wiederkommen). Dieser Schritt ist wichtig, damit Restwasser in der Leitung abfließen kann und eine Beschädigung der Hauptleitung vermieden wird.
Welche Voirgaben gelten für die Wassergrube ?
- Die Wassergrube muss eine Größe von 80cm x 80cm haben.
- Unterhalb des Wasserzählers muss ein Abstand von 20cm vom Boden der Wassergrube bis zur Wasseruhr vorhanden sein.
Wo muss ein Absperrhahn vorhanden sein ?
- Absperrventile müssen außerhalb der Gartens leicht zugänglich sein.
- Das Absperrventil darf nicht mit Erde bedeckt sein, um Undichtigkeiten zu erkennen (Wasserschwund).
Wo kann ich eine Wasseruhr kaufen ?
Fa.Rauchhaus GmbH
Hertzstr.61
13158 Berlin
